Lebensmittelkontrolleur/-in oder Ausbildung zum/-r Lebensmittelkontrolleur/-in (m/w/d)
Die Stadt Rosenheim, Ordnungsamt, bietet zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Stelle als Lebensmittelkontrolleur/-in oder eine Ausbildung zum/-r Lebensmittelkontrolleur/-in (m/w/d) möglichst in Vollzeit.
Bei geeigneter Besetzung ist Teilzeit möglich.
Stellenbewertung: Besoldungsgruppe A9 BayBesG.
Die Einstellung erfolgt nach den beamtenrechtlichen Bestimmungen bzw. im Falle der Ausbildung zu den im öffentlichen Dienst üblichen Bedingungen nach dem TVöD.
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- Die Befähigung für die 2. Qualifikationsebene Fachlaufbahn Naturwissenschaft und Technik mit dem Schwerpunkt Technischer Überwachungsdienst zum Schutz der Verbraucher (Lebensmittelkontrolleur/-in (m/w/d))
Alternativ
- Die Bereitschaft, die Ausbildung zum/-r Lebensmittelkontrolleur/-in (m/w/d) zu absolvieren
- Mindestens den Hauptschulabschluss und
- Eine erfolgreich abgeschlossene Meisterprüfung in einem Lebensmittelberuf oder staatliche Abschlussprüfung einer Fachschule (Technikerschule) in einer für die Lebensmittelüberwachung geeigneten Fachrichtung
- Führerschein der Klasse B bzw. 3
- Sichere PC-Anwenderkenntnisse (MS-Office)
- Belastbarkeit
- Freude am Umgang mit Menschen
- Durchsetzungsfähigkeit
- Eigenverantwortliche Arbeitsweise
Das erwartet Sie
- Überwachung und Kontrolle im Sinne des Verbraucherschutzes
- Technischer Vollzug des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFGB)
- Vollzug der Lebensmittelhygiene
- Kontrolle von Betrieben im Bereich des Lebensmittelrechts mit Probenahmen
- Bearbeitung von Verbraucherbeschwerden sowie Überwachung von Rückrufen
Hinweise zur Ausbildung:
- Die Ausbildung dauert 2 Jahre in gliedert sich in fachpraktische (Stadt Rosenheim) und fachtheoretische (Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit) Abschnitte. Die Ausbildung startet mit dem fachpraktischen Abschnitt zum nächstmöglichen Zeitpunkt. Die fachtheoretische Ausbildung beginnt im September 2026.
- Die Einstellung erfolgt im Beschäftigungsverhältnis in der Entgeltgruppe 5 TVÖD
- Nach erfolgreichem Abschluss und der Erfüllung aller beamtenrechtlichen Voraussetzungen (u.a. Altersgrenze) ist die Übernahme in ein Beamtenverhältnis auf Probe (in der Besoldungsgruppe A 7) vorgesehen
- Weitere Infos zur Ausbildung finden Sie auf der Seite des Bayerischen Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit
Die Stadt Rosenheim fördert die berufliche Gleichstellung aller Menschen. Sie verfolgt eine Politik der Chancengleichheit gegenüber Menschen mit Behinderung; diese werden bei gleicher Eignung besonders berücksichtigt.
Als Arbeitgeber bieten wir
Hinweise zur Bewerbung
Bewerbungsschluss: 20.01.2026